Förderungsmöglichkeiten im Überblick

Bei der Entscheidung für eine Weiterbildung spielt die Finanzierung oftmals eine erhebliche Rolle. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über verschiedene Förderprogramme geben, mit denen wir bereits gute Erfahrungen sammeln konnten. Bitte beachten Sie, dass hierüber hinaus weitere Programme existieren und dass i.d.R. die verschiedenen Fördermöglichkeiten nicht miteinander kombinierbar sind. Für die Richtigkeit der hier stehenden Angaben sowie den tatsächlichen Erhalt einer Förderung können wir keine Gewähr übernehmen.

Private Weiterbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten oder bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Für die Richtigkeit der hier stehenden Angaben sowie den tatsächlichen Erhalt einer Förderung können wir keine Gewähr übernehmen.

Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an Sven Hofbauer:

Telefon
089 - 54 84 450 - 24

E-Mail

Aufstiegs-BAföG

Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Antrag: über Kursteilnehmer / Voraussetzung: Eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis oder abgeschlossenes Bachelor-Studium, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen ohne Erstausbildungsabschluss sowie Studienabbrecher gefördert werden.

Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, es gibt keine Altersgrenze. Die Förderung besteht aus Zuschüssen von 40%, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit einem zinsgünstigen Darlehen von max. 15.000,00 Euro, von dem nach erfolgreicher Prüfung weitere 40% erlassen werden können. Förderfähig sind alle Leitungskurse.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de

SBB Weiterbildungsstipendium für Gesundheitsfachberufe

Herausgeber: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung / Antrag: über Kursteilnehmer / Voraussetzung: Personen unter 25 Jahren (zzgl. Mutterschutzzeiten, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ, Abschluss einer berufl. Zweitausbildung, Krankheit...), die in ihrem Berufsabschlusszeugnis einen notendurchschnitt von 1,9 oder besser erreicht haben (mind. 87 Punkte) und die mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder als arbeitssuchend gemeldet sind. Exam. Altenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger dürfen sich bewerben, wenn sie zum 1. April des Jahres unter 27 Jahre alt sind und oben genannte Voraussetzungen erfüllen. Es steht ein Förderbetrag von bis zu 7200,00 Euro je Person für beliebig viele Weiterbildungen zur Verfügung. 10% der Lehrgangskosten müssen selbst getragen werden. Förderfähig sind grundsätzlich alle Kurse und alle Wissens-Updates.

Informationen und Bewerbungsverfahren:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html

Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)

Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit/Pflegekassen (GKV Spitzenverband) / Antrag: über Arbeitgeber / Voraussetzung: Gefördert werden können Beratungen und Coachings sowie Schulungen und Weiterbildungen, mit dem Ziel, flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sicherzustellen (Sensibilisierung, Dienstplangestaltung, Entwicklung alternativer Personalmanagementmodelle). Der Förderhöchstbetrag je Pflegeeinrichtung liegt bei 7.500,00€Euro innerhalb eines Kalenderjahres.

Städtisches Förderprogramm zur Verbesserung der Situation in München

Herausgeber: Sozialreferat der Landeshauptstadt München / Antrag: über Arbeitgeber / Voraussetzung: Geschäftssitz in München. Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen für die Teilnehmer. Es gibt ein Programm für die ambulante und teilstationäre Pflege und ein Programm für die vollstationäre Pflege. Die Haushaltsmittel und Förderbereiche werden jedes Jahr neu festgelegt. Bitte erfragen Sie die Einzelheiten und aktuell förderfähigen Kurse.

Bildungsprämie / Prämiengutschein

Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung; die Bildungsprämie wird nicht mehr unterstützt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Bitte sehen Sie hier:
http://www.bildungspraemie.info/

Kontakt

Evangelische PflegeAkademie
Personalentwicklung

Hilfe im Alter gemeinnützige GmbH
der Inneren Mission München e.V.

Telefon 089 - 54 84 450 - 20
Telefax 089 - 54 84 450 - 29
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