Förderungsmöglichkeiten im Überblick
Bei der Entscheidung für eine Weiterbildung spielt die Finanzierung oftmals eine erhebliche Rolle. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über verschiedene Förderprogramme geben, mit denen wir bereits gute Erfahrungen sammeln konnten. Bitte beachten Sie, dass hierüber hinaus weitere Programme existieren und dass i.d.R. die verschiedenen Fördermöglichkeiten nicht miteinander kombinierbar sind. Für die Richtigkeit der hier stehenden Angaben sowie den tatsächlichen Erhalt einer Förderung können wir keine Gewähr übernehmen.
Private Weiterbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten oder bei Selbstständigen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Für die Richtigkeit der hier stehenden Angaben sowie den tatsächlichen Erhalt einer Förderung können wir keine Gewähr übernehmen.
Für ausführliche Informationen wenden Sie sich bitte an Sven Hofbauer:
Telefon
089 - 54 84 450 - 24
Aufstiegs-BAföG
Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Antrag: über Kursteilnehmer / Voraussetzung: Eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und anschließende Berufspraxis oder abgeschlossenes Bachelor-Studium, unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen ohne Erstausbildungsabschluss sowie Studienabbrecher gefördert werden.
Die Förderung ist einkommens- und vermögensunabhängig, es gibt keine Altersgrenze. Die Förderung besteht aus Zuschüssen von 40%, die nicht zurückgezahlt werden müssen, kombiniert mit einem zinsgünstigen Darlehen von max. 15.000,00 Euro, von dem nach erfolgreicher Prüfung weitere 40% erlassen werden können. Förderfähig sind alle Leitungskurse.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de
Bildungsprämie / Prämiengutschein
Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung / Antrag: über Kursteilnehmer / Voraussetzung: Arbeitnehmer, die mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen weniger als 20.000,00 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung 40.000,00 Euro) beträgt. Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen, bitte beachten Sie Ihren letzten Steuerbescheid. Es gibt keine Altersgrenze. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Teilnahmegebühren bis höchstens 500,00 Euro. Zusätzlich kann ein Spargutschein beantragt werden, um angesparte vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung der Weiterbildung zu verwenden ohne die Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Förderfähig sind grundsätzlich alle unsere Kurse.
Viele hilfreiche Informationen finden Sie unter folgender Internetseite:
http://www.bildungspraemie.info/
SBB Weiterbildungsstipendium für Gesundheitsfachberufe
Herausgeber: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung / Antrag: über Kursteilnehmer / Voraussetzung: Personen unter 25 Jahren (zzgl. Mutterschutzzeiten, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ, Abschluss einer berufl. Zweitausbildung, Krankheit...), die in ihrem Berufsabschlusszeugnis einen notendurchschnitt von 1,9 oder besser erreicht haben (mind. 87 Punkte) und die mind. 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder als arbeitssuchend gemeldet sind. Exam. Altenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger dürfen sich bewerben, wenn sie zum 1. April des Jahres unter 27 Jahre alt sind und oben genannte Voraussetzungen erfüllen. Es steht ein Förderbetrag von bis zu 7200,00 Euro je Person für beliebig viele Weiterbildungen zur Verfügung. 10% der Lehrgangskosten müssen selbst getragen werden. Förderfähig sind grundsätzlich alle Kurse und alle Wissens-Updates.
Informationen und Bewerbungsverfahren:
https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Weiterbildung von Beschäftigten / Bildungsgutschein
Herausgeber: Agentur für Arbeit oder Jobcenter / Antrag: über Kursteilnehmer / Voraussetzung: Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um einen Berufsabschluß nachzuholen. Es können Weiterbildungen gefördert werden, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden.
Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG)
Herausgeber: Bundesministerium für Gesundheit/Pflegekassen (GKV Spitzenverband) / Antrag: über Arbeitgeber / Voraussetzung: Gefördert werden können Beratungen und Coachings sowie Schulungen und Weiterbildungen, mit dem Ziel, flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sicherzustellen (Sensibilisierung, Dienstplangestaltung, Entwicklung alternativer Personalmanagementmodelle). Der Förderhöchstbetrag je Pflegeeinrichtung liegt bei 7.500,00€Euro innerhalb eines Kalenderjahres.
Städtisches Förderprogramm zur Verbesserung der Situation in München
Herausgeber: Sozialreferat der Landeshauptstadt München / Antrag: über Arbeitgeber / Voraussetzung: Geschäftssitz in München. Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen für die Teilnehmer. Es gibt ein Programm für die ambulante und teilstationäre Pflege und ein Programm für die vollstationäre Pflege. Die Haushaltsmittel und Förderbereiche werden jedes Jahr neu festgelegt. Bitte erfragen Sie die Einzelheiten und aktuell förderfähigen Kurse.