Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Vertragsbedingungen der Evangelischen PflegeAkademie • Personalentwicklung Am Westpark 1 - 3, 81373 München

Alle Bildungsmaßnahmen der Evangelischen PflegeAkademie ∙ Personalentwicklung werden gemäß dem aktuellen Angebot und unter Berücksichtigung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Bildungsvertrages sind, durchgeführt.

1. Allgemeines

Findet o.g. Bildungsmaßnahme auf einer rechtlichen Grundlage, insbesondere der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG), auf Grundlage sonstiger Empfehlungen, Grundlagen, Vorschriften sonstiger Gesellschaften, Organisationen, insbesondere der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Initiative  Chronische Wunden (ICW), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), statt, gelten die dort genannten Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt. Einzelheiten hierzu sind in der Beschreibung o.g. Bildungsmaßnahme des Bildungsträgers Evangelische PflegeAkademie ∙ Personalentwicklung beschrieben.

Sind für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme Zugangsvoraussetzungen erforderlich, insbesondere durch die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG), die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft für pflegerische Weiterbildungen (DKG-Empfehlungen), die Initiative Chronische Wunden (ICW), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in der jeweils gültigen Fassung, sind diese zusammen mit der schriftlichen Anmeldung, vollständig und vor Beginn der Bildungsmaßnahme vom Teilnehmer beim Bildungsträger schriftlich zu belegen und einzureichen.

Eine Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme trotz Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzung entbindet nicht von der Zahlung der angefallenen Bildungsmaßnahmengebühr.

Vor Beginn einer Bildungsmaßnahme ist das Anmeldeformular durch den Vertragspartner, den Kostenträger und den Teilnehmer online oder in Papierform vollständig auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennen der Vertragspartner, der Kostenträger und der Teilnehmer diese Allgemeinen Vertragsbedingungen an. Die Anmeldung wird mit Eingang bei der Evangelischen PflegeAkademie ∙ Personalentwicklung rechtsverbindlich wirksam. Durch diese verbindliche Anmeldung entsteht kein Bildungsvertrag. Dieser wird geschlossen zwischen dem Vertragspartner, dem Kostenträger, dem Teilnehmer und dem Bildungsträger Evangelische PflegeAkademie ∙ Personalentwicklung der Hilfe im Alter gGmbH. Der Bildungsvertrag kommt rechtsverbindlich zustande durch die schriftliche Bestätigung des Bildungsträgers Evangelische PflegeAkademie ∙ Personalentwicklung der Hilfe im Alter gGmbH.

Der Bildungsträger haftet nicht für das Erreichen des Bildungsmaßnahmenerfolges des Teilnehmers.

Der Bildungsträger behält sich Änderungen o.g. Bildungsmaßnahme, insbesondere die Anpassung der Inhalte der Bildungsmaßnahme an aktuelle und rechtliche Entwicklungen, die Benennung anderer Dozenten, die Aktualisierung von Unterrichts- und Prüfungsformaten, vor. Das Ziel o.g. Bildungsmaßnahme darf dadurch jedoch nicht verändert werden.

Sämtliche vom Bildungsträger oder den Dozenten erstellte und ausgegebene Lehr- und Lernmaterialien bzw. käuflich bereitgestellte Lehr- und Lernmaterialien o.g. Bildungsmaßnahme sind geistiges Eigentum des Bildungsträgers, der Dozenten oder des Verfassers und unterliegen dem Urheberrecht sowie den Urheberschutz- und Lizenzrechtsvorschriften. Eine Weiterverwendung durch den Vertragspartner, den Kostenträger und den Teilnehmer ist nur mit Zustimmung des Urhebers, insbesondere des Bildungsträgers und der Dozenten sowie unter Angabe der Quelle gemäß des Urheberschutzrechtes gestattet.

Dokumentationen o.g. Bildungsmaßnahme, insbesondere vom Bildungsträger und den Dozenten zusammengestellte Fotos von Teilnehmern, Arbeitsergebnissen, Flipcharts sowie sämtliche Inhalte aus der Lernplattform "Moodle" sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmer zulässig. Die Weitergabe an Dritte durch den Vertragspartner, den Kostenträger und den Teilnehmer sowie die Veröffentlichung ist nicht gestattet.

Der Bildungsträger ist berechtigt, o.g. Bildungsmaßnahme abzusagen oder zeitlich zu verschieben, wenn bis zum Beginn o.g. Bildungsmaßnahme keine ausreichende Zahl von Teilnehmern zustande kommt. Im Falle der gänzlichen Absage erstattet der Bildungsträger dem Kostenträger die bereits geleisteten Bildungsmaßnahmengebühren. Schadensersatzansprüche  im Falle der Absage, der Verschiebung oder eines Abbruchs o.g. Bildungsmaßnahme sind ausgeschlossen.

2. Kosten

Die Bildungsmaßnahmengebühr ist grundsätzlich vor Beginn o.g. Bildungsmaßnahme in voller Höhe zur Zahlung an die Hilfe im Alter gGmbH fällig. Die Rechnung hierfür wird 14 Tage vor Beginn o.g. Bildungsmaßnahme dem Kostenträger zugestellt.

Der Preis für eine Bildungsmaßnahme ist ein zu bezahlender Endpreis. Der in der Beschreibung der Bildungsmaßnahme ausgewiesene Preis ist verbindlich. Die Gebühr für eine Bildungsmaßnahme ist entsprechend der Rechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die Rechnung ist Bestandteil dieses Vertrages.

Eine Ratenzahlung kann vereinbart werden, wodurch sich der Endpreis aufgrund höherer Buchungskosten um € 50,00 erhöht. Die Ratenzahlungen werden in einem 3-Monatsabstand eingefordert.

3. Pflichten und Rechte des Vertragspartners, des Kostenträgers und des Teilnehmers

Die Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume des Bildungsträgers sind sorgsam zu behandeln. Die Haus- und Brandschutzordnung, Maßnahmen des Unfallschutzes sowie die Hygienebestimmungen des Bildungsträgers sind strikt einzuhalten. Den Weisungen des Bildungsträgers sowie der von diesem autorisierten Personen ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Bildungsmaßnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

Der Teilnehmer verpflichtet sich zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Bei Übernahme der Bildungsmaßnahmengebühr durch den Kostenträger ist der Bildungsträger berechtigt, das Fernbleiben des Teilnehmers vom Unterricht dem Vertragspartner sowie dem Arbeitgeber des Teilnehmers zu melden. Der Teilnehmer hat persönlich dafür Sorge zu tragen, dass seine Anwesenheit durch seine persönliche Unterschrift in der ausliegenden Anwesenheitsliste  täglich dokumentiert ist.

Vertragspartner, Kostenträger und Teilnehmer erkennen die Regeln zur Nutzung von bildungsträgereigenen Rechnern und Computern und der Lernplattform „Moodle“ an. Dementsprechend verpflichtet sich der Teilnehmer, im Rahmen o.g. Bildungsmaßnahme sämtliche vom Bildungsträger auf der vorgegebenen Lernplattform „Moodle“ angebotenen Lehr- und Lernmaterialien sowie Bildungsformate in sein Selbststudium im vorgegebenen Umfang einzubinden. Dem Vertragspartner, Kostenträger und Teilnehmer ist es untersagt, Softwareprodukte zu kopieren oder Datenträger aus den Räumen des Bildungsträgers zu entfernen. Dem Bildungsträger bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtungen geltend zu machen.

4. Prüfungen und Teilnahmenachweis

Sind für die Zulassung zu den Prüfungen einer Bildungsmaßnahme Zulassungsvorschriften normiert, insbesondere durch die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG), die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft für pflegerische Weiterbildungen (DKG-Empfehlungen), die Initiative Chronische Wunden (ICW), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), gelten die dort genannten Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt.

Für die verspätete Abgabe sämtlicher Zulassungsnachweise zu den Prüfungen einer Bildungsmaßnahme nach dem im Seminarplan ausgewiesenen Abgabedatum stellt der Bildungsträger dem Kostenträger dieses als Zusatzleistung in Höhe von € 50,00 je Leistungsnachweis gesondert in Rechnung.

Über den erfolgreichen Abschluss einer Bildungsmaßnahme erstellt der Bildungsträger dem Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Diese beinhaltet die Inhalte und die Dauer der absolvierten Bildungsmaßnahme sowie, sofern durchgeführt, den Inhalt und die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen.

Sind für den erfolgreichen Abschluss einer Bildungsmaßnahme Prüfungsvorschriften normiert, insbesondere durch die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG), die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft für pflegerische Weiterbildungen (DKG-Empfehlungen), die Initiative Chronische Wunden (ICW), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), gelten die dort genannten Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt.

Berechtigt der erfolgreiche Abschluss einer Bildungsmaßnahme auf einer rechtlichen Grundlage, insbesondere der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG), auf Grundlage sonstiger Empfehlungen, Grundlagen, Vorschriften sonstiger Gesellschaften, Organisationen, insbesondere der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Initiative Chronische Wunden (ICW), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), in der jeweils gültigen Fassung zum Führen einer Weiterbildungsbezeichnung, so stellt der Bildungsträger dem Teilnehmer hierüber die vorgeschriebene Urkunde aus.

Bei Verhinderung des Teilnehmers zum Ablegen einer Prüfung oder im Falle einer Nachprüfung kann diese auf Antrag des Teilnehmers bei der Leitung o.g. Bildungsmaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Sowohl den Zeitpunkt als auch die inhaltliche und formale Gestaltung einschließlich der Prüfungsform dieser Prüfung legt die Leitung der Bildungsmaßnahme fest.

Sind für Nach- und Wiederholungsprüfungen einer Bildungsmaßnahme Prüfungsvorschriften normiert, insbesondere durch die Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG), die Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft für pflegerische Weiterbildungen (DKG-Empfehlungen), die Initiative Chronische Wunden (ICW), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), gelten die dort genannten Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung uneingeschränkt.

Jede einzelne dieser Nach- und Wiederholungsprüfungen stellt der Bildungsträger dem Kostenträger als Zusatzleistung in Höhe von € 150,00 gesondert in Rechnung.

Einzelheiten zu den Prüfungen sind in der Beschreibung o.g. Bildungsmaßnahme des Bildungsträgers beschrieben.

Bei vorzeitigem Ausscheiden des Teilnehmers vor dem Ende einer Bildungsmaßnahme hat der Teilnehmer einen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung, aus der ersichtlich ist, welchen Unterricht in welchem Stundenumfang der Teilnehmer bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens besucht hat, sobald die Bildungsmaßnahmengebühr in voller Höhe entrichtet worden ist.

Einzelheiten zum Teilnahmenachweis sind in der Beschreibung o.g. Bildungsmaßnahme des Bildungsträgers beschrieben.

5. Fehlzeiten

Versäumte Unterrichtsstunden einer Bildungsmaßnahme gelten als Fehlzeit und sind, soweit sie 10 v.H. der Gesamtunterrichtsstundenzahl und des praktischen Anteils o.g. Bildungsmaßnahme überschreiten, vom Teilnehmer nachzuholen. Die Leitung der Bildungsmaßnahme bestimmt die Form und die inhaltliche Ausrichtung, wie diese Fehlzeiten vom Teilnehmer nachzuholen sind und führt ihre Bewertung durch. Für jeden nachzuholenden Unterrichtstag stellt der Bildungsträger dem Kostenträger pauschal € 75,00 in Rechnung.

6. Verzug

Der Vertragspartner kommt mit der Zahlungspflicht in Verzug, wenn die Zahlung der Bildungsmaßnahmengebühr durch den Kostenträger nicht rechtzeitig zum vereinbarten Fälligkeitstermin auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto eingegangen ist.

Bei Eintritt eines Zahlungsverzuges wird für jede außergerichtliche Mahnung gegenüber dem Kostenträger eine Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 als Verzugsschaden erhoben.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch die Hilfe im Alter gGmbH bleibt unberührt.

7. Kündigung des Bildungsvertrages

Die Kündigung des Bildungsvertrages durch den Vertragspartner ist gegenüber dem Bildungsträger schriftlich zu erklären. Das Fernbleiben des Teilnehmers vom Unterricht gilt in keinem Fall als Kündigung dieses Bildungsvertrages.

Der Vertragspartner kann ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Beginn einer Bildungsmaßnahme vom Bildungsvertrag zurücktreten. In diesem Fall des rechtzeitigen Rücktritts entstehen dem Vertragspartner keine Kosten.

Bei einem Rücktritt, der später als 14 Tage vor Beginn einer Bildungsmaßnahme oder nach Beginn o.g. Bildungsmaßnahme erfolgt, berechnet der Bildungsträger dem Kostenträger eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % der Bildungsmaßnahmengebühr.

Innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Bildungsmaßnahme kann der Vertragspartner einen Ersatzteilnehmer anstelle des o.g. Teilnehmer zu o.g. Bildungsmaßnahme schriftlich anmelden In diesem Fall entstehen dem Vertragspartner keine zusätzlichen Kosten.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung durch den Bildungsträger bleibt hiervon unberührt.

Gemäß § 66 Abs. 1 Satz 1 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVpfleWoqG) kann der Teilnehmer jede Prüfung nach § 60 Abs. 1 AVPfleWoqG im Rahmen der in der AVPfleWoqG beschriebenen Weiterbildung auf Antrag nur einmal wiederholen, die dann mindestens mit der Note 4,0 bestanden werden muss. Im Falle des Nichtbestehens der Wiederholungsprüfung durch den Teilnehmer gilt dieser Bildungsvertrag hiermit vom Bildungsträger als gekündigt. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer bis zum Abschluss o.g. Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen o.g. Bildungsmaßnahme fernbleibt.

8. Haftung

Eine Haftung der Hilfe im Alter gGmbH ist ausgeschlossen, sofern dem Bildungsträger nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Insbesondere haftet der Bildungsträger nicht für eingebrachtes Eigentum oder mitgebrachte Personen und Tiere des Teilnehmers. Hinsichtlich der Produkthaftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.

9. Datenerfassung

Der Vertragspartner, der Kostenträger und der Teilnehmer genehmigen die Erfassung, Bearbeitung und Speicherung ihrer Daten, die zur Vertragserfüllung notwendig sind.

Die Zulässigkeit sowie die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (DSG-EKD) und dem Bundesdatenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung.

10. Salvatorische Klausel

Änderungen des Bildungsvertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Diese Vertragsbedingungen sind wesentlicher Vertragsbestandteil für alle von der Evangelische PflegeAkademie ∙ Personalentwicklung der Hilfe im Alter gGmbH angebotenen Bildungsmaßnahmen.

Im Einzelfall können abweichende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.

Sollten einzelne Bestimmungen des Bildungsvertrages unwirksam sein oder werden oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Bildungsvertrages. Alle Parteien verpflichten sich, die unwirksame beziehungsweise unwirksam werdende Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die nach Auslegung der Parteien der bisherigen Regelung am nächsten kommen.

Gerichtsstand für alle Parteien ist München.

Kontakt

Evangelische PflegeAkademie
Personalentwicklung

Hilfe im Alter gemeinnützige GmbH
der Inneren Mission München e.V.

Telefon 089 - 54 84 450 - 20
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