Zusatzqualifikation „Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit“ und „MPG-Beauftragte/r“
Gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MP-BetreibV) müssen Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten eine/n Beauftragte/n für Medizinproduktesicherheit als zentralen Ansprechpartner bestimmen. Die Aufgaben sind vielschichtig und können je nach Organisationsstruktur variieren.
Die/Der Beauftragte hat in ihrer/seiner Funktion insbesondere die Koordination der internen Prozesse im Vigilanz-System zu übernehmen. Er dient dabei als zentrale Kontaktperson für Hersteller und Behörden. Zugleich soll die/der MPG-Beauftragte die organisatorische Umsetzung des Medizinproduktegesetzes und seiner Folgeverordnungen in den Einrichtungen sicherstellen.
Inhalte:
- Systematik des Medizinprodukterechts
- Definition Medizinprodukt, Betreiber, Anwender und Gesundheitseinrichtung
- Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung von Medizinprodukten
- Sicheres Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
- Sicherheits- und messtechnische Kontrollen
- Bestandsverzeichnis und Medizinproduktebuch
- Die/Der Medizinprodukte-Beauftragte und ihre/seine Aufgaben
- Die/Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit und ihre/seine Aufgaben
- Erarbeitung eines Einweisungskonzepts
Start
Start: 09.00 – 16.00 Uhr
Seminarleitung: Dietmar Kirchberg LL.M.
Dozent: Dietmar Kirchberg LL.M.
Zielgruppe: MitarbeiterInnen mit einer pflegerischen, medizinischen, naturwissenschaftlichen, pharmazeutischen oder technischen Ausbildung
Seminargebühr: 130,00 Euro inkl. Verpflegung