Förderungsmöglichkeiten auf einen Blick
Bei der Entscheidung für eine Ausbildung spielt auch die finanzielle Seite eine Rolle. Die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung bei einer Ausbildung in einem pflegerischen Beruf, haben wir für Sie zusammengestellt.
Mit den aufgeführten Möglichkeiten konnten wir bereits gute Erfahrungen sammeln.
Bitte bedenken Sie, dass natürlich weitere Programme existieren. In der Regel können die verschiedenen Fördermöglichkeiten nicht miteinander kombiniert werden können.
Für die Richtigkeit der hier stehenden Angaben, sowie den tatsächlichen Erhalt einer Förderung können wir keine Gewähr übernehmen.
Weiterbildung von Beschäftigten / Bildungsgutschein
Die Bundes Agentur für Arbeit fördert, über die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV), mit einem Bildungsgutschein Arbeitsuchende.
Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße. Die Weiterbildung muss notwendig sein, um Arbeitslosigkeit zu beenden, eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder um einen Berufsabschluss nachzuholen.
Mit einem Bildungsgutschein werden alle lehrgangsbezogenen Kosten (Teilnehmer-gebühren, Prüfungskosten, Lehr- Lernmittel) abgedeckt. Zusätzlich werden die anfallenden Fahrtkosten übernommen/ bezuschusst sowie evtl. anfallende Kinderbetreuungskosten.
Viele weiter hilfreiche Informationen dazu, finden Sie unter folgendem Link:
Qualifizierungschancengesetz ehemals WeGebAU
Die Förderung durch die jeweilig zuständige Agentur für Arbeit enthält bei gering qualifizierten Mitarbeitern neben der Übernahme der Bildungskosten auch einen Arbeitsentgeltzuschuss zum Lohn.
Viele weiter hilfreiche Informationen dazu, finden Sie unter folgendem Link:
Das Aufstiegs-BAföG
Beim Aufstiegs-BAföG wird ein Darlehen für die Ausbildung von max. 15.000,00 Euro gewährt, der Staat übernimmt hier einen Zuschuss bis zu 40%. Die Rückzahlung erfolgt in individuellen Raten, nach Abschluss der Ausbildung.
Viele weiter hilfreiche Informationen dazu, finden Sie unter folgendem Link:
Städtisches Förderprogramm zur Verbesserung der Situation in München
Herausgeber: Sozialreferat der Landeshauptstadt München / Antrag: über Arbeitgeber / Voraussetzung: Geschäftssitz in München. Es gibt keine Zugangsvoraussetzungen für die Teilnehmer. Es gibt ein Programm für die ambulante und teilstationäre Pflege und ein Programm für die vollstationäre Pflege. Die Haushaltsmittel und Förderbereiche werden jedes Jahr neu festgelegt. Bitte erfragen Sie die Einzelheiten und aktuell förderfähigen Kurse.