Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Vertragsbedingungen
der Evangelischen PflegeAkademie, Personalentwicklung
Am Westpark 3, 81373 München
Inhalt der vereinbarten Qualifizierung
- Die Inhalte, die Durchführung sowie die Unterrichtszeiten der Bildungsmaßnahme richten sich nach dem von der Personalentwicklung festgelegten Lehr- und Seminarplan im Rahmen der vereinbarten Qualifizierung.
- Die Personalentwicklung ist berechtigt, den Lehr- und Seminarplan aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern abzuändern, insofern dadurch das ursprünglich vereinbarte Bildungsziel nicht im Wesentlichen berührt wird.
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben von einer Prüfung ist je Wiederholungsprüfung eine Pauschale in Höhe von € 100,00 zu entrichten.
II Vertragsdauer, Rücktritt, Kündigung
- Die Dauer des Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach der jeweiligen Laufzeit der vereinbarten Bildungsmaßnahme.
- Die Personalentwicklung ist berechtigt, bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten, wenn die festgelegte Mindestteilnehmerzahl je Bildungsmaßnahme nicht erreicht wird. Auch aus anderen wichtigen Gründen, wie etwa einer plötzlichen Erkrankung der Referentin/des Referenten, kann die Personalentwicklung vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts werden die von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer bereits entrichteten Lehrgangsgebühren erstattet.
- Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen bis 14 Tage vor dem Beginn der Weiterbildung kostenfrei zurückzutreten. Bei einem Rücktritt, der später als 14 Tage vor Seminarbeginn oder nach Beginn der Weiterbildung erfolgt, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 75% der Weiterbildungsgebühr berechnet. Ein kostenfreier Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Seminarbeginn ist möglich, wenn eine Ersatzteilnehmerin/ein Ersatzteilnehmer durch den/die Weiterbildungsteilnehmer/Weiterbildungsteilnehmerin gestellt wird. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Es gilt der Poststempel.
- Ein etwaiger Wechsel der Dozenten und Seminarräume berechtigt die Teilnehmerin/ den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
III Hausordnung, Haftung, Schadensersatzansprüche
- Die Teilnehmerin und der Teilnehmer genießt bei ihrer/seiner Teilnahme an der vereinbarten Bildungsmaßnahem den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft erfolgt durch die Personalentwicklung.
- Die Personalentwicklung haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.
- Die Teilnehmerin/der Teilnehmer haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden jeder Art.
- Die Teilnehmerin/der Teilnehmern ist verpflichtet, die gültige Hausordnung zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die Personalentwicklung vor, die Teilnehmerin/den Teilnehmer unter Benachrichtigung des Kostenträgers von der Bildungsmaßnahme auszuschließen.
IV Datenschutz
- Die personenbezogenen Daten der Teilnehmerin/des Teilnehmers werden zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses erhoben, verarbeitet und genutzt, dies auch in Form der automatisierten Verarbeitung. Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der Teilnehmerin und des Teilnehmers, des Bildungsträgers oder der Dritten, insbesondere der Kostenträger, oder zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
AGB-Ausgabestand: März 2016